Widerruf von Autokredit ist oft erfolgversprechend

HAHN Rechtsanwälte schließt mit FCA Bank Deutschland GmbH außergerichtlichen Vergleich

Hamburg (ots) – HAHN Rechtsanwälte hat mit der FCA Bank Deutschland AG – die Fiat Chrysler Bank – wegen eines widerrufenen Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Deren Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30. April 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo Diesel geschlossen. Die Willenserklärung zum Abschluss des Autokreditvertrages hat der Mandant am 03. Dezember 2015 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. HAHN Rechtsanwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes von 5.000,00 Euro an den Darlehensnehmer bei Kostenaufhebung einigten. Der PKW verblieb beim Darlehensnehmer.

„Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeuginhaber darüber, ihr privates Dieselfahrzeug bei einem Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Mindererlös verkaufen zu können“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Außerdem seien laut Anwalt Hahn Fahrzeuginhaber von Dieselfahrzeugen – insbesondere, wenn sie mit einem Schummelsoftware ausgestattet sind – tief verunsichert über drohende Fahrverbote in Innenstädten in den bundesdeutschen Großstädten. „Deswegen bietet sich ein Widerruf eines (privaten) Autokredits bei fehlerhafter Widerrufsinformation als „echte Geheimwaffe“ an“, so Hahn. Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits nach Hahn deswegen so attraktiv, weil Rechtsfolge eines Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten Leistungsraten bei Berücksichtigung eines Nutzungsersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. „Für alle Autokreditverträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gibt es noch einen echten „Knüller“. Bei diesen neueren Verträgen muss sich der Kunde bei Rückgabe seines PKW ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen“, verrät Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet bei privaten Autokrediten aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei eine kostenfreie Erstprüfung über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation an. Wenn die erteilte Widerrufsinformation fehlerhaft war und eine Rückabwicklung von Autokauf- und Darlehensvertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Autobank ratsam. Dabei ist das Vorhandensein einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Author: Mobile-Magazin

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