Auto abmelden – So funktioniert es

Ein jedes KFZ muss vor seiner Inbetriebnahme sachgemäß angemeldet werden. Möchte der Besitzer ein KFZ nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, so kann er es abmelden.

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Die Prozedur ist mit dem rechten Fachwissen schnell erledigt. Doch welche Kosten entstehen dem Fahrzeughalter, wie läuft eine Abmeldung ab und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Was genau versteht man unter einer Abmeldung?

Möchte ein Halter sein KFZ nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, kann er es bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung wird auch als Stilllegung des Fahrzeugs bezeichnet. Es gilt eine Frist von sieben Jahren, innerhalb jener das stillgelegte KFZ erneut problemlos angemeldet werden kann. Läuft diese Frist ab, verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Deutschland verlangt nach Ablauf einen Nachweis über eine sachgemäße Verwertung des KFZ. Soll das Fahrzeug wieder für den Straßenverkehr zugelassen werden, wird ein Vollgutachten eines Sachverständigen benötigt. Dieses ist beim TÜV erhältlich. Ein Fahrzeughalter hat ebenfalls die Möglichkeit, das KFZ direkt permanent stilllegen zu lassen. Dies ist beispielsweise nach schweren Unfällen sinnvoll. In diesem Fall erlischt die Frist von sieben Jahren sofort.

Anmerkung:Ein einmal abgemeldetes Fahrzeug besitzt nicht mehr die Erlaubnis auf öffentlichem Grund, wie Straßen oder Parkplätzen, zu stehen. Möglichkeiten für die Unterbringen bestehen in Garagen, gemieteten Plätzen in Tiefgaragen oder auf Privatgrundstücken.

Wo kann man ein Fahrzeug abmelden?

Eine Abmeldung des Fahrzeugs lässt sich in jeder beliebigen Zulassungsstelle Deutschlands durchführen. Lediglich die Anmeldung und Ummeldung des Fahrzeugs muss am eigenen Wohnort geschehen. Heutzutage kann eine Abmeldung aber auch einfach im Internet erfolgen. Auf sogenannten Zulassungsportalen kann der Halter ein Fahrzeug sowohl ab- als auch erneut anmelden. Eine Abmeldung im Netz ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Das Auto muss nach dem 01.01.2015 angemeldet worden sein. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 befinden sich hierfür die zwingend erforderlichen Sicherheitscodes. Der Code lässt sich auch auf dem KFZ-Kennzeichen oder der Stempelplakette finden.
  • Als Identitätsnachweis benötigt der Fahrzeughalter den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Die Zahlung erfolgt entweder per Kreditkarte oder Giropay.
  • Eine Abmeldung über das Internet ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet wird, etwa bei einem geplanten Verkauf.

Wer kann das Fahrzeug abmelden?

In der Regel sollte die Abmeldung bei der Zulassungsstelle persönlich erfolgen. Sie kann jedoch auch von einer Vertretung durchgeführt werden. Eine Vollmacht ist zur Abmeldung des Fahrzeugs, anders als bei der Ummeldung oder Anmeldung, nicht vonnöten. Wichtig ist vor allem die Vollständigkeit der Dokumente. Dies bedeutet, dass jede Person, die Zugriff auf die relevanten Dokumente hat, das Fahrzeug abmelden kann. So können bei Zeitmangel auch Freunde oder Verwandte eine Abmeldung vornehmen.

Wie viel kostet die Stilllegung eines Fahrzeugs?

Die Kosten einer Abmeldung sind zu vernachlässigen. Je nach Zulassungsstelle werden lediglich sieben bis zehn Euro fällig. So ist die Abmeldung eines Fahrzeugs deutlich günstiger, als eine Um- oder Anmeldung. Die Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle ist in der Regel günstiger als die Abmeldung bei einer fremden Zulassungsstelle. Die Kosten der Stilllegung sind dabei gleichbleibend. Es kommt nicht darauf an, ob das KFZ nur temporär oder permanent abgemeldet werden soll.

Obacht: Eine Zwangsstilllegung, etwa bei Nichtzahlung der KFZ-Steuer oder fehlendem TÜV, kann hohe Kosten im dreistelligen Bereich verursachen. Grob werden Kosten von bis zu 300 Euro veranschlagt.

Welche Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt?

Für eine ordentliche Stilllegung des Fahrzeugs benötigt man folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Neuester TÜV-Bericht
  • KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Gültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Bei permanenter Stilllegung wird ein Verwertungsnachweis gefordert

Eine Abmeldung ist nur dann gültig, wenn alle erforderten Unterlagen vorhanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob da Fahrzeug verschrottet, verkauft oder nur kurzzeitig abgemeldet werden soll.

Was geschieht mit der vorhandenen Versicherung?

Ohne weiteres Zutun wird das Finanzamt sowie die KFZ-Haftpflichtversicherung von der Zulassungsstelle über die Stilllegung des Fahrzeugs in Kenntnis gesetzt. Überschüssige gezahlte Beiträge erhält der Besitzer grundsätzlich zurückerstattet. Die Versicherung des KFZ tritt jedoch nicht sofort außer Kraft. Innerhalb der folgenden 18 Monate stellt sich eine für den Halter kostenfreie Ruheversicherung ein. Dies betrifft sowohl die Haftpflicht-, die Vollkasko- sowie die Teilkaskoversicherung. Möchte ein Fahrzeughalter das KFZ nur vorübergehend abmelden und meldet es innerhalb der besagten Frist von 18 Monaten erneut an, kann der bestehende Versicherungsanbieter nicht gewechselt werden. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf der Frist möglich.

Author: Mobile-Magazin

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